Recht haben ..

 

 

Home 
Daten 
Standpunkt 
Recht haben .. 
Diverses 
Pflichtangaben 

 

 

 

... und Recht bekommen

sind 2 Paar Stiefel. Diese juristische Binsenweisheit, die Sie sicher schon öfters gehört oder sogar bereits "am eigenen Leib" erlebt haben, ist leider richtig. Sie beruht darauf, dass man die (von der Gegenpartei bestrittenen) Tatsachen, auf die man seine Anspüche stützt, grundsätzlich beweisen muss. Wenn dieser Beweis nicht gelingt, kann man zwar absolut im Recht sein, gleichwohl den Prozeß zu 100 % verlieren.

Beispiel:
Sie haben ein Darlehen an Ihren Freund in bar zurückgezahlt und hierfür auch eine Quittung erhalten. Bei Ihren jährlichen Aufräumarbeiten "entsorgen" Sie u.a. auch die Quittung. Ihr Freund, dessen Freundin Sie in der Zwischenzeit "ausgespannt" haben, ist nun so sauer, dass er Sie (erneut) zur Rückzahlung seines Darlehens auffordert. Da Sie ihm die Quittung nicht mehr präsentieren können, klagt er den Darlehensbetrag ein. Im Prozeß können Sie mangels Quittung (und mangels anderer Beweismittel wie Bankauszüge oder Zeugen) die bereits erfolgte Bar-Rückzahlung nicht beweisen und werden somit in vollem Umfang verurteilt.

blue05_down.gif

Bewahren Sie Zahlungsbelege, Kassenzettel, Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge etc. gut auf. Selbst nach Jahren oder sogar nach Jahrzehnten können diese Unterlagen unerwartet rechtliche Bedeutung erlangen.
Denken Sie insbesondere an die neuen, längeren Gewährleistungsansprüche. Wenn sich beispielsweise nach 1 1/2 Jahren Mängel an der gekauften Ware zeigen, benötigen Sie in der Regel die Kaufbelege.
Im Falle einer Trennung bzw. Scheidung können aufbewahrte Belege u. a. die Vermögensauseinandersetzung erleichtern.

  

 

Fecker@anwaltskanzlei-fecker.de